Seit dem 1. Mai 2014 ist nun endgültig die neue EnEV 2014 (Energieeinsparverordnung) in Kraft getreten.
Ab diesem Datum stehen die Verkäufer und die Vermieter nun in der Verpflichtung, bereits zur Objektbesichtigung den Energieausweis dem Kauf-/ bzw. Mietinteressenten vorzulegen. Nach dem Kauf oder der Mietung durch den Kunden, ist der Energieausweis als Original direkt an den Kunden zu übergeben. Dies ist bindend und muss ohne ausdrückliche Nachfrage des Kunden automatisch geschehen.
Verpflichtend mit diesem Datum müssen nun auch Immobilienanzeigen mit den Kennwerten und der Energieeffizienzklasse der Immobilie veröffentlicht werden.
Mit den neuen Energieausweisen soll die Transparenz energetischer Kennwerte von Wohngebäuden erhöht werden. Jede Immobilienanzeige muss jetzt die exakte Angabe über den energetischen Zustand des Gebäudes besitzen.
Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und im Ausweis sind: Art des Energieausweises, Energiekennwert, der mehrheitliche Energieträger der Heizung, das Baujahr des Objektes und die Energieeffizienzklasse, sofern ein Energieausweis nach neuer EnEV vorliegt. (gilt nur für ab 01.05.2014 neu ausgestellten Ausweisen) Die Energieeffizienzklassen sollen den Energieausweis deutlich aufwerten.
Bei den Energieeffizienzklassen gilt: Niedrigster Verbrauch wird gekennzeichnet mit (A+) und höchster Verbrauch wird gekennzeichnet mit (H), ähnlich wie bei Elektrogeräten oder PKW.
Alte Energieausweise ohne Angabe von Energieeffizienzklassen behalten vorerst weiterhin ihre Gültigkeit. Hier wird der Endenergieverbrauch (die Energie, die im Haus ankommt) und der Primärenergieverbrauch (die Energie, die insgesamt für den Verbrauch aufgewandt werden muss) angegeben. Auch sind nun Empfehlungen zu möglichen Modernisierungen integraler Bestandteil dieses Energieausweises, der auch Energiepass genannt wird.