Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte Dritter, wie z. B. der Eigentümer, Vermieter, Behörden etc. zugrunde. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind freibleibend.

Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits.

Weitergabe an Dritte

Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. Bei Zuwiderhandlungen – hierzu gehört auch die auszugsweise Weitergabe an Dritte – haftet der Weitergebende für einen etwaigen Schaden. Kommt ein Vertrag aufgrund des Angebotes nicht mit dem Empfänger selbst, sondern mit dem Dritten zustande, an den der Empfänger die Maklerinformationen unbefugt weitergegeben hat, dann schuldet der Empfänger die im Angebot bezeichnete Provision.

Vorkenntnis

Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Möglichkeit zum Vertragsabschluss als bisher unbekannt.

Provisionsanspruch

Wird der Hauptvertrag (das Geschäft) zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen (z.B. Abweichungen im Preis, Zustandekommen eines anderen Hauptvertrages, eines Teils aus einem nachgewiesenen Gesamtangebot, der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung oder die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen anstatt des Abschlusses eines Kaufvertrages) oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande (z.B. Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes), berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich gleichwertig ist. Gegen unseren Provisionsanspruch ist die Aufrechnung ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung beruht. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur dann zulässig, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Gegenanspruch, aufgrund dessen das Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird, unbestritten oder rechtskräftig ist.

Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch wird mit Abschluss des Hauptvertrages (z. B. des Kaufvertrages oder des Mietvertrages -wenn beauftragt-) zur Zahlung fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision.

Die Provision ist ohne Abzug zahlbar, spätestens 7 Tage vom Datum der Maklerprovisionsrechnung an gerechnet. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 3,50 % p.a. über Bundesdiskontsatz fällig.

Provisionssätze allgemein

Die Maklerprovision richtet sich nach den unten aufgeführten Provisionssätzen.

In den Fällen, in denen die Bruttomonatsmiete Grundlage für die Berechnung der Provision ist, wird die zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses vereinbarte Nettomiete (auf Basis der im Mietvertrag festgestellten Quadratmeter) zugrunde gelegt, auch wenn vereinbart wird, dass die Nettomiete und insoweit die vereinbarte Quadratmeterangabe aufgrund einer genauen Vermessung der Räumlichkeiten angeglichen bzw. verändert werden sollen. Dies gilt auch in Fällen, in denen zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses das Mietobjekt noch nicht errichtet ist.

Die jeweilige Provision ist zzgl. der gesetzlich bestimmten Umsatzsteuer zu zahlen.

Alleinauftrag

Die Bedingungen für Alleinaufträge, die uns erteilt werden, werden einzelvertraglich vereinbart.

Tätigkeit für den anderen Vertragsteil

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

Vertragsverhandlungen und –Abschluss

Sofern aufgrund unserer entsprechenden Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

Beendigung des Auftrages

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Vertragswidriges Verhalten unseres Aufraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Recht, Gerichtstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtstand ist Buchholz in der Nordheide.

Genaue Provisionssätze:

Wenn im Angebot nichts anders beschrieben, ist an den Makler folgende Provision zu zahlen:

  • Vom Mieter oder Pächter bei Abschluss eines Mietvertrages bzw. eines Pachtvertrages entfällt die Provision seit dem 01. Juni 2015, wenn nicht durch diesen beauftragt wurde. Sonst gelten (für den Auftraggeber) 2,38 Nettomieten inkl. MwSt. vom Gesamtmietpreis.
  • Vom Käufer/Verkäufer bei An-/oder Verkauf von Grundstücken, Mehrfamilienhäuser, Neubauimmobilien, Projekten und/oder Planungen (je nach Vertrag) allein 9,00% inkl. MwSt. vom Gesamtkaufpreis oder (je nach Vertrag) 50% Teilung der Provisionskosten oder (je nach Vertrag) komplett ohne Provisionskosten.
  • Vom Käufer bei Ankauf von Bestands Immobilien mit Haus- und Grundbesitz (je nach Vertrag) hälftig mit 4,25% inkl. MwSt. vom Gesamtkaufpreis > Doppelprovision, laut § 656c BGB < oder (je nach Vertrag) komplett ohne Provisionskosten.
  • Vom Verkäufer bei Verkauf von Bestands Immobilien mit Haus- und Grundbesitz (je nach Vertrag) hälftig mit 4,25% inkl. MwSt. vom Gesamtkaufpreis > Doppelprovision, laut § 656c BGB < oder (je nach Vertrag) allein 8,50% inkl. MwSt. vom Gesamtkaufpreis.
  • Grundsätzlich gilt: für Unternehmer/Unternehmen und/oder Investoren beim Kauf von Gewerbeobjekten und/oder Mehrfamilienhäuser keine Provisionsteilung.
  • Grundsätzlich gilt: für Verbraucher beim Kauf von unbebauten Grundstücken sowie Mehrfamilienhäuser ebenso keine zwingend gesetzlich vorgeschriebene Provisionsteilung.
  • Bei der Begründung von Erbbaurechten je 5,89% inkl. MwSt. vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten und zwar vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten.
  • Bei der Begründung von Vorkaufsrechten vom Berechtigten je 3,50% inkl. MwSt. vom Verkehrswert des Objektes.
  • Bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen je 7,55% inkl. MwSt. vom Vertragswert und zwar vom Verkäufer wie auch vom Käufer.

(Stand: 7. Februar 2024)