Im ersten Halbjahr soll nach Plänen von Bundesjustizminister Heiko Maas die als „Mietpreisbremse“ bekannte Mietrechtsänderung in Kraft treten. Hiernach sollen die Mieten in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietungen nicht mehr als zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete hinausgehen.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes können die Bundesländer per Rechtsverordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten ausweisen, in denen die Mietpreisbremse für einen Zeitraum von fünf Jahren gelten soll. Mit der Mietpreisbremse kommt auf Vermieter und Verwalter ein erheblicher Mehraufwand zu.
Da es nicht in allen Städten Mietspiegel gibt, ist für Vermieter ein schwieriges Unterfangen zu ermitteln, wie viel Miete sie nun verlangen dürfen. Hier fehlen klare Bezugsgrößen – rechtlich gesehen werden die Vermieter im Unklaren gelassen.