Gesetzesnovelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)

Seit dem 1. Mai 2014 ist nun endgültig die neue EnEV 2014 (Energieeinsparverordnung) in Kraft getreten.

Ab diesem Datum stehen die Verkäufer und die Vermieter nun in der Verpflichtung, bereits zur Objektbesichtigung den Energieausweis dem Kauf-/ bzw. Mietinteressenten vorzulegen. Nach dem Kauf oder der Mietung durch den Kunden, ist der Energieausweis als Original direkt an den Kunden zu übergeben. Dies ist bindend und muss ohne ausdrückliche Nachfrage des Kunden automatisch geschehen.

Verpflichtend mit diesem Datum müssen nun auch Immobilienanzeigen mit den Kennwerten und der Energieeffizienzklasse der Immobilie veröffentlicht werden.

Mit den neuen Energieausweisen soll die Transparenz energetischer Kennwerte von Wohngebäuden erhöht werden. Jede Immobilienanzeige muss jetzt die exakte Angabe über den energetischen Zustand des Gebäudes besitzen.

Zum 01.05.2015 endet die Schonfrist der EnEV 2014. Ab diesem Tag können Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 EUR verhängt werden. Das Bußgeld betrifft in vielen Fällen die Eigentümer der Immobilien.