Der BGH zu Schönheitsreparaturen – Standard-Wohnraummietvertrag wird angepasst

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat weitreichende Grundsatzurteile zur Wohnungsrenovierung gefällt. Quotenabgeltungsklauseln und Formularklauseln im Mietvertrag, die den Mieter zu Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebenen Wohnungen verpflichten, sind ab sofort unwirksam. Das entschied der BGH in seinem Urteil vom 18. März 2015. Alle Standard-Wohnraummietverträge werden derzeit überarbeitet und an die BGH-Rechtsprechung angepasst.