Bestellerprinzip führt zu höheren Kosten für Vermieter

Gemeinsam mit der Mietpreisbremse wird auch eine Regelung zum sogenannten “Bestellerprinzip” für die Maklerprovision in Kraft treten. Sie sieht vor, dass die Maklerprovision künftig derjenige zahlen soll, der die Leistungen in Auftrag gibt.

Wird der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form umgesetzt, müssen in fast allen Fällen die Vermieter die Provision zahlen. Die Regelung wird somit zu einer deutlichen Mehrbelastung für Immobilieneigentümer führen. Im Nachteil seien auch die Wohnungssuchenden. Um sich die Maklerkosten zu sparen, werden viele Eigentümer auf eigenen Faust auf die Suche nach einem Mieter gehen.

Dadurch haben weniger Wohnungssuchende Zugang zu den Angeboten. Somit werde es für Verbraucher künftig schwieriger, eine Wohnung zu finden. Das betrifft insbesondere Wohnungssuchende, die von einer Stadt in die andere umziehen. Es ist zu befürchten, dass gerade diese Mieter ab diesem Jahr auf eine geringere Wohnungsauswahl stoßen werden.

Info für Vermieter!

Die Vermieter können die Maklercourtage von der Steuer absetzen. Die entstandenen Maklergebühren können die Vermieter grundsätzlich komplett als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen.

Neue Verpflichtung für Vermieter ab Januar 2015 – §32 (MessEG)

Dem zufolge müssen nach §32 MessEG alle neuen und erneuerten Messgeräte an die nach Landesrecht zuständige Behörde gemeldet werden. Die Anzeigepflicht betrifft grundsätzlich alle Wasserzähler, Wärmezähler, Stromzähler und Gaszähler, die erstmals ab dem 1. Januar 2015 eingebaut, beziehungsweise getauscht wurden.

Eine Meldepflicht trifft allerdings nur denjenigen, der das Messgerät geschäftlich verwendet, also beispielsweise selbst Nebenkosten hierüber abrechnet.

Bei Versorgungsmessgeräten im Bereich des Energiewirtschaftsgesetzes (Gas, Wärme, Elektrizität) sowie bei Haushaltswasserzählern am Hauptanschluss, kann davon ausgegangen werden, dass der Versorger der Verwender des Messgerätes ist.

Innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme muss dies der zuständigen Landesbehörde gemeldet werden.