Seit dem 01. Januar 2015 wurde in zwei weiteren Bundesländern die jeweilige Grunderwerbsteuer erhöht.
Die Veränderung der Grunderwerbsteuer erfolgte in Nordrhein-Westfalen und im Saarland.
Saarland: Erhöhung von 6 % auf 6,5 %
Niedersachsen: Unverändert bei 5 %
Schleswig-Holstein: Unverändert bei 6,5 %
Nordrhein-Westfalen: Erhöhung von 6 % auf 6,5 %
Somit sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein Spitzenreiter mit jeweils 6,5 %.
Hamburg belässt die Grunderwerbsteuer wie im Vorjahr 2014 unverändert bei 4,5 %.
Übrigens: Bis 1996 betrug der Steuersatz bundesweit lediglich zwei Prozent!