Der BGH – Rauchen auf dem Balkon

Raucher können dazu verpflichtet werden, nur noch zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen. Voraussetzung ist, dass der Rauch als „wesentliche Beeinträchtigung” empfunden wird. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 16. Januar 2015.