Nachdem der Bundespräsident Joachim Gauck doch das Mietrechtsnovellierungsgesetz unterschrieben hat, wurde es nun im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2015, S. 610) verkündet. Damit treten das „Bestellerprinzip“ und die „Mietpreisbremse“ zum 1. Juni 2015 in Kraft.
Achtung! Wohnungssuchende müssen auch nach dem 1. Juni 2015 noch die Provision an den Makler zahlen, wenn der Maklervertrag vorher abgeschlossen wurde, selbst wenn der Mietvertrag erst nach dem 1. Juni zustande kommt. Auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Eigentümer kommt es insoweit nicht an.
gez. Thomas Quadt