Am 13. Juni 2014 ist ein neues Gesetz zur Regelung der Verbraucherrechte in Kraft getreten.
Dieses umfasst wichtige Änderungen für das Widerrufsrecht der Verbraucher bei Maklerverträgen:
- Maklerverträge, die unter das Fernabsatzrecht fallen – also z.B. per Internet, E-Mail, Telefon oder Brief abgeschlossen werden – oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, können von Verbrauchern innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
- Jeder Makler ist daher vor Zusendung eines Exposés oder der Preisgabe der Objektanschrift, zu einer entsprechenden Widerrufsbelehrung verpflichtet!